Bernd FronemannFachanwalt für Familienrecht

Sorgerecht

Das Sorgerecht regelt die Rechte und Pflichten, die Eltern bzgl. ihrer minderjährigen Kinder haben. Es umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung. Das Sorgerecht kann (auch nach einer Trennung oder Scheidung) beiden Elternteilen gemeinsam, aber auch einem Elternteil allein zustehen. Auch können im Streitfall einzelne Teilbereiche ausgeklammert und auf einen Elternteil allein oder sogar auf einen außenstehenden Dritten (Vormund bzw. Ergänzungspfleger) übertragen werden.