Das Sorgerecht regelt die Rechte und Pflichten, die Eltern bzgl. ihrer minderjährigen Kinder haben. Es umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung. Das Sorgerecht kann (auch nach einer Trennung oder Scheidung) beiden Elternteilen gemeinsam, aber auch einem Elternteil allein zustehen. Auch können im Streitfall einzelne Teilbereiche ausgeklammert und auf einen Elternteil allein oder sogar auf einen außenstehenden Dritten (Vormund bzw. Ergänzungspfleger) übertragen werden.
Sorgerecht
Sie ist der Regelfall und dennoch häufig umstritten. Die Frage ist gerade für nicht miteinander verheiratete Eltern sowie Eltern in Scheidungssituationen interessant. So sind z.B. die Rechte von Vätern nichtehelicher Kinder genau geregelt.
Die alleinige elterliche Sorge kommt in Betracht, wenn ein Elternteil bereit ist, auf sein Sorgerecht zu verzichten, oder das Kindeswohl durch die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge gefährdet ist. Hierbei sind bestimmte gesetzliche Voraussetzungen zu beachten.
Von einem Wechselmodell spricht man, wenn Eltern nach der Trennung die Betreuung der Kinder abwechselnd übernehmen, die Kinder also zwischen den Haushalten der Eltern in regelmäßigen Abständen wechseln, die in etwa die gleiche Zeitspanne umfassen.
Durch eine Kindesherausnahme können Eltern durch Gerichte und das Jugendamt maßgeblich in ihren elterlichen Rechten beeinträchtigt werden. Diese Maßnahmen sind an strenge Voraussetzungen geknüpft.