Bernd FronemannFachanwalt für Familienrecht

Scheidung und Scheidungsfolgesachen

Gemäß § 137 FamFG ist über Scheidung und Folgesachen zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund). Was unter den Begriffen Scheidung und Folgesachen zu verstehen ist, stelle ich Ihnen im Folgenden kurz vor.