Bernd FronemannFachanwalt für Familienrecht

Gewaltschutzverfahren und Opferrecht

Opfer von Gewalttaten haben vielerlei Rechte, um den Tätern entgegenzutreten.
Im Zusammenhang familienrechtlicher Auseinandersetzungen spielt oft häusliche Gewalt eine Rolle. Neben körperlicher Gewalt kommen aber auch andere Delikte, wie zum Beispiel Stalking, in Betracht. Hier ist es wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen, um kurzfristig handeln und den Opfern größtmöglichen Schutz bieten zu können. Aufgrund der Tatsache, dass ich viele Jahre ehrenamtlich in einer Opferschutzorganisation gearbeitet habe und auch als Familienrechtler einen tiefen Einblick in dieses Betätigungsfeld gewinnen konnte, kann ich Ihnen in diesem Bereich schnelle und zielorientierte Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Als Opfer bzw. Geschädigter einer Straftat haben Sie möglicherweise das Recht, dem Strafverfahren gegen den Täter im Rahmen der Nebenklage beizutreten. Hierzu müssen Voraussetzungen erfüllt sein, die ich Ihnen gerne in einer Beratung darlege.

Überdies berate ich Sie auch gern über die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen. Solche Ansprüche können ggf. im Rahmen des Strafverfahrens - im sogenannten Adhäsionsverfahren - geltend gemacht werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Anderenfalls ist zu erwägen, solche Ansprüche im Rahmen eines Zivilverfahrens geltend zu machen.

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